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Mainzer Zeugen Jehovas sehen neuen rechtlichen Status als "Ankommen in Gesellschaft" anVon Kirsten Strasser Die Zeugen Jehovas werden den großen Kirchen rechtlich gleichgestellt: Nach einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts in der vergangenen Woche (diese Zeitung berichtete) muss auch die rheinland-pfälzische Landesregierung die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen. Es ist gut, bescheinigt zu bekommen, dass man keine Sekte ist Die rund 600 "Zeugen" in Mainz "freuen sich sehr über dieses Urteil", sagt Jürgen H. Müller, Regionaler Beauftragter für Nachrichten der Zeugen Jehovas Mainz-Mitte. Ganz praktisch werde sich für sie zwar "relativ wenig" ändern: "Wir haben unser Selbstverständnis des christlichen Glaubens, und das werden wir beibehalten", betont Müller. "Aber es ist gut, bescheinigt zu bekommen, dass man keine Sekte ist oder sonstigen schlechten Dinge tut". Die katholische und die evangelische Kirche sehen die Zeugen Jehovas jedoch nach wie vor kritisch. "Die wollen aus der Sekten-Ecke raus!", sagt Dr. Eckhard Türk, Beauftragter für Weltanschauungsfragen des katholischen Bistums Mainz. Er nennt die Verhandlung und das Urteil vorm Verwaltungsgericht gar "einen Treppenwitz": Ausgerechnet mit dem Staat, der im Verständnis der Zeugen Jehovas der Vernichtung geweiht ist, will die Wachturmgesellschaft paktieren - und Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Kirchen: Druck auf Aussteiger immer noch groß "Da darf man beruhigt zur Kenntnis nehmen, dass selbst die Zeugen Jehovas nicht sofort mit dem Weltuntergang rechnen", sagt Türk. Denn eigentlich gehöre zum festen Glauben der Religionsgemeinschaft, dass "alles, was nicht Zeuge Jehovas ist, demnächst in der Endzeitschlacht untergeht". Mit der Rechtsprechung des Gerichts ist Türk nicht einverstanden. Von den Zeugen könne man nicht behaupten, dass "sie dem Gemeinwohl dienen", in dem sie etwa Kindergärten oder Krankenhäuser betreiben wie die Kirchen. Zudem sei zu bezweifeln, dass die Wachturmgesellschaft die Grundrechte einhalte. Aussteiger würden nach wie vor "massiv unter Druck gesetzt", und auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit werde nicht immer geachtet. "Wenn Zeugen Jehovas etwas ablehnen, dann sind das weltliche Gerichte Beispiel: In Mainz, so Türk, wollten Zeugen Jehovas ihrem Säugling die lebensnotwendige Bluttransfusion verweigern. Das Familiengericht musste eingreifen und vorübergehend das Sorgerecht übernehmen, um dem Kind die rettende Behandlung zukommen zu lassen. Viele "Zeugen" an der Basis, so Türk, verstünden übrigens überhaupt nicht, warum ihre Führung so auf die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts poche. "Sie haben gelernt, dass sie der Welt die Botschaft zu bringen haben: Verlasst euch nicht auf Staat und Kirche", so der Experte. "Und wenn Zeugen Jehovas etwas ablehnen, dann sind das weltliche Gerichte." Auch die evangelische Kirche ist "nicht begeistert" über das Urteil. "Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt voraus, an der zivilen Gesellschaft konstruktiv mitzuwirken", sagt Stephan Krebs, Pressesprecher der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN). Derlei Tendenzen seien bei den "Zeugen" nicht zu erkennen. "Sie haben ein ausdrücklich distanziertes Verhältnis zum Staat, gehen nicht einmal wählen", sagt Krebs. Doch für die "Zeugen" sei die Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht nur die Möglichkeit, von Steuer- und Gebührenvergünstigungen Gebrauch machen zu können; sie sei auch ein "Teil des Ankommens in diesem Staat", sagt Gajus Glockentien, Justiziar der Zeugen Jehovas Deutschland, die ihren Sitz in Selters (Taunus) haben. "Zeugen" verweisen auf Generationswechsel Die große Distanz zum Staat sei auch daraus zu erklären, dass die "Zeugen" unter den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden. "In diesem Denken ändert sich etwas, es findet ein Generationswechsel statt", sagt Glockentien. Heute sehe man die "Kooperation mit dem Staat" als richtig an; sie sei ein weiterer Schritt in den öffentlichen Bereich. Der Frage, ob die Zeugen Jehovas Interesse an der Teilnahme am interreligiösen Dialog haben, wie er in Mainz von Christen, Muslimen und Juden gepflegt wird, erteilt Glockentien jedoch eine Absage. "Aufgrund unseres Gottesbildes, dass sich sehr von den anderen unterscheidet, fällt es uns extrem schwer, eine solche interreligiöse Veranstaltung zu unterstützen." © Allgemeine Zeitung |