Neues Urteil des EGMR: Türkei muss Rechte von Wehrdienstverweigerern wahren

 

STRASBOURG, Frankreich — Am 17. Januar 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass die Türkei mit der Verurteilung von Feti Demirtaş die Artikel 3, 9 und 6.1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verletzt hat. Demirtaş hatte als Zeuge Jehovas in der Türkei den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert.

Demirtaş wurde erstmals im Jahr 2005 zum Wehrdienst einberufen. Er erlebte zunächst eine ganze Reihe von demütigenden Inhaftierungen, wobei er oft geschlagen wurde. Außerdem wurde er wiederholt festgenommen und auch inhaftiert. Insgesamt brachte er bis zu seiner Freilassung im Juni 2007 ganze 554 Tage im Gefängnis zu. Trotz extremer Misshandlungen blieb Demirtaş kompromisslos bei seiner biblisch begründeten Überzeugung. In der Folge verfasste man einen Bericht, durch den er als chronisch geisteskrank bezeichnet werden sollte. Unter diesem Vorwand wollte man ihn dann vom Wehrdienst befreien. In seiner Entscheidung urteilte der EGMR zum einen, dass Demirtaş durch die türkischen Behörden eine unmenschliche Behandlung erlitten hat. Zum anderen habe das Vorgehen der Regierung sein Recht auf Gewissensfreiheit verletzt. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Demirtaş gar nicht vor ein Militärgericht hätte gestellt werden dürfen, da er niemals seine Zustimmung gegeben hatte, Teil der Armee zu werden.

Am 7. Juli 2011 hatte die Große Kammer des EGMR im Fall Bayatyan ./. Armenien ein wegweisendes Urteil gefällt: Erstmals in seiner Geschichte entschied der EGMR, dass Artikel 9 der EMRK (Gewissensfreiheit) auch die Rechte von Wehrdienstverweigerern schützt. Dieses Urteil ist für alle Mitglieder des Europarats bindend – also auch für die Türkei. Die Entscheidung im Fall Demirtaş folgt außerdem aus dem Urteil vom 22. November 2011 im Fall Erçep ./. Türkei, mit dem klargestellt wurde: Die Türkei hat die Artikel 6 und 9 der EMRK verletzt. Erçep war nämlich wegen seiner Wehrdienstverweigerung immer wieder angeklagt und verurteilt worden. Diese jüngsten Entscheidungen des EGMR verpflichten Länder wie die Türkei dazu, ihren Umgang mit Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen zu überdenken und ihre Gesetzgebung entsprechend den Garantien der EMRK zu aktualisieren.