Jehovas Zeugen obsiegen gegen das Land

Verwaltungsgericht Mainz entscheidet: Auch Rheinland-Pfalz muss Jehovas Zeugen die Körperschaftsrechte verleihen

 

Jehovas Zeugen haben seit 2006 bundesweit den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts inne. Seither wurde dieser Status in 11 weiteren Bundesländern auch nach Landesrecht bestätigt. Rheinland-Pfalz hat dies bis heute abgelehnt. Der Klage von Jehovas Zeugen vom 26. Februar 2011 gab das Verwaltungsgericht Mainz heute statt.

Mit heutigem Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz die einheitliche Rechtsanwendung in der Bundesrepublik wiederhergestellt. Damit sind Jehovas Zeugen nicht nur den beiden Großkirchen, sondern auch einer ganzen Reihe kleinerer Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Anders als das Land konnte das Gericht keine Anhaltspunkte für begründete Zweifel an der Rechtstreue von Jehovas Zeugen erkennen.

Damit schloss sich das Verwaltungsgericht dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin an, das nach 12-jährigem Rechtsstreit den Zeugen Jehovas erstmalig die Körperschaftsrechte zuerkannt hatte. Schon damals sah das Gericht keine Anhaltspunkte für fehlende Rechtstreue von Jehovas Zeugen. Zu demselben Ergebnis kamen auch 11 weitere Bundesländer nach intensiver Prüfung. Diese schloss eine Abfrage aller Ministerien und Behörden bis hinunter zur Ebene der Schulen und Kindergärten ein. Anhaltspunkte für fehlende Rechtstreue von Jehovas Zeugen erbrachte diese groß angelegte Umfrage jedoch nicht. Das war auch in Rheinland-Pfalz nicht anders. Dass es dennoch nicht zu einer Anerkennung kam, dürfte auf politische Einflussnahme zurückzuführen sein. Ministerpräsident Kurt Beck hatte sich entsprechend gegenüber der Presse geäußert.

„Keine Religionsgemeinschaft in Deutschland ist jemals so intensiv auf ihr gesetzestreues Verhalten untersucht worden wie Jehovas Zeugen im Rahmen der Verfahren der Verleihung der Körperschaftsrechte. In unserem Fall stellt die Verleihung der Körperschaftsrechte deshalb tatsächlich ein Gütesiegel für unsere Rechtstreue dar“, freut sich Werner Rudtke, Sprecher des Zweigkomitees, des leitenden Gremiums der Religionsgemeinschaft. Rudtke weiter: „Ob einer solchen Prüfung wohl alle Religionsgemeinschaften standhalten könnten, die den Körperschaftsstatus bereits innehaben?“

In Rheinland-Pfalz waren Jehovas Zeugen im Jahr 1910 – damals noch als Bibelforscher bekannt – zuerst in Mainz aktiv. Heute sind über 10 000 Zeugen Jehovas mit den 99 Versammlungen (örtliche Gemeinden) in Rheinland-Pfalz verbunden.