Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fällt zwei Urteile — Rechte von Wehrdienstverweigerern gestärkt

STRASBOURG, Frankreich — Am 10. Januar 2012 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei neue Urteile in den Fällen Bukharatyan ./. Armenien und Tsaturyan ./. Armenien, die die Rechte von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen stärken. Beide Fälle betreffen Zeugen Jehovas. Diese Entscheidungen folgen aus dem Urteil im Fall Bayatyan ./. Armenien, mit dem die Große Kammer am 7. Juli 2011 erstmals in der Geschichte des EGMR zu dem Schluss kam, dass das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen unter dem vollen Schutz von Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) steht.

 

Die beiden Beschwerdeführer, Hayk Bukharatyan und Ashot Tsaturyan, waren 2003 von den armenischen Behörden zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Warum? Sie hatten eine persönliche, biblisch begründete Gewissensentscheidung getroffen, den Wehrdienst zu verweigern. Zu den Strafverfahren gegen Bukharatyan und Tsaturyan kam es in Armenien ungeachtet dessen, dass das Land dem Europarat im Januar 2001 zugesichert hatte, Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen die Möglichkeit zu einem rein zivilen alternativen Dienst einzuräumen und bis dahin alle bereits verurteilten Wehrdienstverweigerer zu begnadigen. Bukharatyan und Tsaturyan legten etwa zur selben Zeit ihre Beschwerde beim EGMR ein wie Wahan Bayatyan, weil sie ihre Rechte gemäß Artikel 9 EMRK verletzt sahen. Unter Berufung auf die Entscheidung im Fall Bayatyan kam der EGMR nun zu dem Schluss: Armenien hat mit der Verurteilung und Inhaftierung von Bukharatyan und Tsaturyan aufgrund ihrer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen den Artikel 9 der Konvention verletzt.

Aktuell ignorieren armenische Behörden die Richtlinien der EMRK. Vor kurzem hat man dort fünf weitere Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen inhaftiert. Shane Brady, der Anwalt dieser jungen Männer, stellte fest: „Die beiden Urteile sind zur richtigen Zeit gefallen. Wir hoffen, dass die armenischen Behörden nun ihre Position überdenken und die 58 jungen Männer freilassen werden, die gegenwärtig als Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen im Gefängnis sind.“