Anmelden
Kirgisische Behörden stellen Strafverfahren gegen zwei Zeugen Jehovas ein — HaftentlassungKADAMJAY, Kirgisistan — Am 14. Dezember 2011 hat der Chefermittler der Region Kadamjay zusammen mit dem zuständigen Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen zwei Zeugen Jehovas eingestellt: gegen den 18-jährigen Iskandar Kambarov und den 22-jährigen Jonibek Nosirov. Einige Wochen zuvor hatte man die beiden bereits aus der Untersuchungshaft entlassen — wenn auch erst nach 9 Monaten. Am 29. Januar 2011 wurden Kambarov und Nosirov verhaftet und im Gefängnis festgehalten, da fälschlich behauptet wurde, sie besäßen zwei DVDs von einer verbotenen islamistisch-extremistischen Organisation. Am 18. Mai 2011 verurteilte ein regionales Gericht in Kadamjay die beiden jungen Männer zu je 7 Jahren Haft. Das Bezirksgericht Batken (Berufungsinstanz) hob dieses Urteil jedoch am 22. Juni 2011 auf, nachdem es mehrere gravierende Ermittlungsfehler aufgedeckt hatte. Das Berufungsgericht ordnete eine neue Untersuchung an. Der zuständige Staatsanwalt wandte sich an den Obersten Gerichtshof. Am 13. September 2011 wurde dieser Antrag jedoch auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kirgisistan zurückgezogen, wodurch das Urteil des Berufungsgerichts rechtskräftig wurde. Die aktuelle Entscheidung des Chefermittlers der Region Kadamjay, das Verfahren einzustellen, basiert auf der Erkenntnis, dass die erhobenen Anklagen völlig haltlos sind. Überdies stellte er fest, dass die beiden jungen Männer als Zeugen Jehovas mit der verbotenen islamistischen Organisation „nichts gemeinsam haben“. „Kambarov und Nosirov sind überglücklich, dass ihre Odyssee nun ein Ende hat und sie endlich wieder frei sind“, erklärte Nurlan Kachiev, ein in das Verfahren involvierter Rechtsanwalt. „Sie sind dem Chefermittler und der Staatsanwaltschaft der Region Kadamjay aufrichtig dankbar, dass sie aufgrund der Fakten und auf der Basis geltenden Rechts eine objektive Entscheidung getroffen haben. Sie danken auch für die Anteilnahme und das Interesse, das ihnen von hohen kirgisischen Beamten entgegengebracht wurde“, führt der Rechtsanwalt aus. |