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Russland: Schuldspruch im Fall Kalistratov durch obergerichtliche Entscheidung umgestoßenGorno-Altaisk, Russland — Am 22. Dezember 2011 revidierte das höchste Gericht der Republik Altai den Schuldspruch in dem bedeutenden Strafverfahren gegen den Zeugen Jehovas Aleksandr Kalistratov. In erster Instanz hatte die Richterin am 14. April 2011 Kalistratov von der Anklage, religiösen Hass oder Feindschaft zu schüren, freigesprochen. Auf Betreiben des Staatsanwalts ordnete man jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens unter einem anderen Richter an, der am 3. November 2011 den Schuldspruch fällte, obwohl gar keine neuen Beweise vorgelegt worden waren. Kalistratov legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein, die zu dem aktuellen Freispruch führten. Kalistratov erklärte dazu: „Ich bin froh, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat. Jetzt hoffe ich, zu einer normalen Lebensführung als Zeuge Jehovas zurückkehren zu können.“ Vasily Kalin vom Verwaltungszentrum von Jehovas Zeugen in Russland stellte fest: „Das Gericht hat heute eine gute Entscheidung getroffen. Wir hoffen, dass die Gerechtigkeit auch in anderen Gerichtsverfahren in ganz Russland triumphieren wird — Verfahren, in denen die Rechte unserer Glaubensbrüder empfindlich beschnitten werden, und zwar ausschließlich aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit.“ Michail Odinzow von der russischen Ombudsstelle kommentierte die erhobenen Anschuldigungen wie folgt: „Die Missionstätigkeit, für die Kalistratov strafrechtlich verfolgt wurde, erfolgte innerhalb der Grenzen jener Formen theologischer Diskussion, die im Christentum allgemein akzeptiert werden: Jemand befindet religiöse Lehren nach Prüfung für ‚wahr‘ und betrachtet aufgrund dessen alle anderen religiösen Systeme als ‚falsch‘. Dabei sprechen wir hier von einem Sachverhalt, der in einer säkularen und durch Gesetz und Demokratie bestimmten Gesellschaft unter keinen Umständen als Verbrechen im Sinne von Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation interpretiert werden kann.“ |